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I.
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1.
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Die Firma Dr. Stange & Co. Nachf. GmbH und deren Partnerfirmen (im Nachfolgenden kurz Dr. Stange & Co. Nachf. GmbH genannt) üben Nachweis- und Vermittlungstätigkeit als Grundstücks-, Geschäfts- und Hypothekenmakler aus, wobei auch die Tätigkeit für den anderen Vertragsteil gestattet ist.
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2.
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Dr. Stange & Co. Nachf. GmbH und deren Partnerfirmen sind nicht befugt, Gelder und sonstige Vermögenswerte zur Verwahrung oder Weiterleitung an Dritte in Empfang zu nehmen sowie Darlehenszusagen zu geben.
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II.
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1.
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Bei allen Angeboten ist Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten.
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2.
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Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind nur für Selbstinteressenten bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne Erlaubnis der Firma Dr. Stange & Co. Nachf. GmbH weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger eines Angebotes haftet Dr. Stange & Co. Nachf. GmbH für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlung entstehen.
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3.
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Die Provision wird auch fällig, wenn das angebotene Objekt aus der Zwangsversteigerung erworben wird.
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III.
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1.
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Der Vertragsabschluss über ein angebotenes Objekt ist Dr. Stange & Co. Nachf. GmbH unverzüglich unter Angabe von vollem Namen und bisherige Anschrift des Vertragspartners schriftlich mitzuteilen und beglaubigte Vertragskopie innerhalb einer Woche unaufgefordert einzusenden.
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2.
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Die Gebührenrechnung erfolgt durch die Rechnungsstelle der Firma Dr. Stange & Co. Nachf. GmbH aufgrund des abgeschlossenen Vertrages und der im Angebot festgelegten Gebühr. Wird der Vertrag nicht vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den angesetzten Werten laut Angebot.
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3.
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Der Gebührenanspruch entsteht und wird fällig bei Abschluss eines Vertrages. Bei Geschäftskauf, Pacht und Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme des Objektes als Vertragsabschluss.
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4.
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Die Gebühren nach der Gebührenordnung von Dr. Stange & Co. Nachf. GmbH sind jeweils auch zu zahlen, wenn in anderer als der nach dem Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder Teil- oder Mehrerwerb am Objekt erfolgt, wobei die dann vereinbarten Leistungen der Gebührensätze zugrunde zu legen sind.
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